Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der World Dynamics BV

Stand: 04.11.2025

  1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der World Dynamics BV (nachfolgend „World Dynamics“ genannt), mit Sitz in [Adresse einfügen], Niederlande, gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt). 1.2. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sofern die Leistungen oder Lieferungen auch an Verbraucher (§ 13 BGB) gerichtet sind, werden die Bestimmungen des Verbraucherschutzes gesondert berücksichtigt oder durch spezifische AGB-Abschnitte ergänzt. 1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch World Dynamics ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. 1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

  1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1. World Dynamics bietet ein breit gefächertes Leistungsspektrum an, das im Wesentlichen die folgenden Geschäftsbereiche umfasst (nachfolgend „Leistungen“): * Markenmanagement und IP-Dienstleistungen: Betrieb, Verwaltung, Vermarktung, Erwerb, Verwertung und Veräußerung von Markenrechten, Lizenzen, Markenregistrierungen und ganzen Markenportfolios. Dazu gehören Markenüberwachung, Markenpflege, rechtliche Vertretung in Markenrechtsstreitigkeiten sowie die strategische Entwicklung und Registrierung von Schutzrechten (Intellectual Property – IP). * Unternehmensberatung (Consulting): Beratungsleistungen in den Bereichen Markenstrategie, Markenführung, Markenwatch/-monitoring, Verkaufssektor und wissenschaftliche Entwicklungsbereiche. * Handel und Logistik: Import, Export, Handel, Herstellung und Verzollung von Waren aller Art (außer genehmigungspflichtigen), Beschaffung, Lagerung und Logistik, sowie Konzeption und Durchführung von Marketing-, Vertriebs- und Werbeaktivitäten. * Digitales Management: Erwerb, Verwaltung und Vermarktung von Domains, Online-Plattformen und zugehörigen E-Commerce-Aktivitäten. * Investment und Beteiligungen: Beteiligung an anderen Unternehmen, Erwerb von Geschäftsanteilen, Immobilienprojekte sowie Beratung und Abwicklung von Steuermodellen und Renditeprojekten. 2.2. Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung, dem Angebot oder dem separat geschlossenen Vertrag. 2.3. Soweit World Dynamics Beratungsleistungen erbringt, handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB. World Dynamics schuldet hierbei die Erbringung der Tätigkeit, jedoch nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolgs (z.B. erfolgreiche Markenregistrierung, Umsatzerzielung, Steueroptimierung).

  1. Zustandekommen des Vertrages

3.1. Angebote von World Dynamics sind, soweit nicht anders gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich. 3.2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot von World Dynamics schriftlich annimmt oder World Dynamics eine vom Kunden erteilte Bestellung (Auftrag) schriftlich bestätigt (Auftragsbestätigung). Die elektronische Form genügt. 3.3. Beginnt World Dynamics mit Zustimmung des Kunden bereits vor schriftlicher Auftragsbestätigung mit der Erbringung der Leistungen, gilt der Vertrag als zu den Konditionen des Angebots oder des Auftrags geschlossen.

  1. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Lizenzgebühren

4.1. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Festvergütung, Stunden- oder Tagessätzen bzw. der vereinbarten Lizenzgebühr oder Provision. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. 4.2. Markengründung: Im Falle der Neugründung einer Marke über World Dynamics wird eine transparente Lizenzgebühr und die anfallenden Gründungskosten (z.B. für Markenanmeldung, Firmengründung) fällig. Die Höhe wird im gesonderten Gründungsvertrag festgelegt. 4.3. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von [z.B. 14] Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. 4.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für den kaufmännischen Verkehr wird der Verzugszinssatz in Höhe von [z.B. 9] Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vereinbart. 4.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

  1. Rechte und Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflicht)

5.1. Der Kunde ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Erbringung der Leistungen verpflichtet, insbesondere durch: * Bereitstellung aller für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten in einem geeigneten Format, sowie Erteilung von Weisungen. * Rechtzeitige Entscheidungen und Abnahmen von Arbeitsergebnissen. * Gewährleistung des Zugangs zu relevanten Betriebsbereichen und Ansprechpartnern. 5.2. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bereitgestellten Informationen und Unterlagen vollständig, aktuell und richtig sind. 5.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängern sich etwaige Leistungsfristen von World Dynamics um die Dauer der Verzögerung. World Dynamics hat zudem das Recht, Ersatz für dadurch entstandene Mehraufwendungen oder Schäden zu verlangen.

  1. Haftung

6.1. World Dynamics haftet dem Kunden auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 6.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet World Dynamics nur bei Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 6.3. Im Falle der Haftung wegen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 6.4. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz vor. 6.5. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 6.6. Für die rechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit von Marken, Logos oder sonstigen IP-Assets des Kunden übernimmt World Dynamics, auch bei Übernahme der Anmeldung, keine Gewährleistung oder Haftung, es sei denn, dies wurde im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich als Erfolg geschuldet (Garantie).

  1. Geheimhaltung und Datenschutz

7.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 7.2. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung des Vertrages. 7.3. World Dynamics verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung von World Dynamics. Soweit im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung vorliegt, wird ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen.

  1. Schlussbestimmungen

8.1. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Niederlande unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dem keine zwingenden internationalen oder nationalen Vorschriften entgegenstehen. 8.2. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von World Dynamics in World Dynamics BV
Markt 19, 6071
JD Swalmen – Niederlande

info@world-dynamics.de

8.3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.